Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen werden zusammen mit Objektbeschreibung Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen

1.

Wir versichern, dass wir vom Eigentümer oder einen berechtigten Dritten befugt sind, das Objekt zu den genannten umseitigen Bedingungen anzubieten. Sämtliche Objektangaben basieren auf uns erteilte Informationen. Wir sind selbstverständlich um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch für die Angaben des Eigentümers keine Haftung übernehmen. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung bzw. Vermietung und Verpachtung sowie Irrtum bleiben vorbehalten.

2.

Ist dem Interessenten die Verfügbarkeit des nachgewiesenen oder vermittelten Objektes bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen. Tut er dies nicht und lässt er sich unsere Maklerdienste weiter gefallen, so macht er sich schadenersatzpflichtig, sofern damit unser Provisionsanspruch vereitelt wird. Erhält der Interessent durch unsere Tätigkeit zusätzliche Informationen im Hinblick auf das Objekt und Kommt dadurch ein Vertragsabschluss zustande, so wird die Provisionsverpflichtung auch bei Vorkenntnis ausgelöst.

3.

Die von uns gemachten Nachweise sind ausschließlich für den umseitig genannten Interessenten bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung begründet eine  Provisionspflicht zu Lasten des Interessenten, sofern unser Angebot durch den Dritten verwertet wird.

4.

Kommt es durch unsere Tätigkeit, Vermittlung oder Nachweis zu einem Vertragsabschluß, so ist an uns eine Provision zu zahlen. Dies gilt auch für den Fall, dass unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Insbesondere schaden unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art nicht und erhalten den Provisionsanspruch aufrecht. Dies gilt z. B. für die Vereinbarung eines Leasing- oder Mietvertrages anstelle eines Pachtvertrages, eine Erbpachtrechtsvereinbarung anstelle eines Kaufvertrages, einem Teilerwerb anstelle des Kaufes der angebotenen Gesamteinheit oder eine Gesellschaftsgründung bzw. einem Gesellschaftszusammenschluss anstelle eines reinen Objektkaufvertrages. Dies gilt selbstverständlich auch für Umgehungsgeschäfte zur Vereitlung des Provisionsanspruchs.

5.1.

Die Provision beträgt, wenn nicht anderes schriftlich vereinbart ist, 3 % (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer) vom Kauf-/ Verkaufspreis, Kaufpreis der Gesellschaftsanteile, Einlage bei Gesellschaftsgründung etc.

5.2.

Die Provision bei Abschluss eines Erbbauvertrages beträgt 3 % (zzgl. gesetzl. MwSt.) aus dem 10-Jahres-Erbbauzins.

5.3.

Die Provision bei Vermietung beträgt 2 Monatsmieten (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer) zu Lasten des Mieters. Für die Vermietung von gewerblichen Objekten mit einer Mietlaufzeit von über 5 Jahren beträgt die Provision 3 % (zzgl. gesetzl. MwSt.) aus einer 10-Jahresmiete. Optionsvereinbarungen werden der Laufzeit hinzugerechnet.

5.4.

Bei Übernahme von Unternehmen, bei Firmenverkäufen, bei Übernahme von Waren und Einrichtungsgegenständen etc. sowie bei Zahlungen von Ablösebeträgen an Unternehmensverkäufen, Eigentümer oder Vermieter beträgt die Provision 3 % (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer) aus der vereinbarten Summe. Diese Provisionspflicht bezieht sich ausschließlich auf die Vermittlung von gewerblichen Objekten.

5.5.

Bei Bestellung eines Vorkaufsrechtes beträgt die Provision 1 % (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer) vom Verkaufswert des Grundbesitzes.

5.6.

Alle genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

6.

Unser Provisionsanspruch verbleibt auch für den fall, dass ein wirksam abgeschlossener Hauptvertrag zwischen den Vertragspartnern einvernehmlich aufgehoben wird. Schließt der Interessent trotz Nachweis das Hauptgeschäft nicht ab, ohne dass dies von uns zu vertreten wäre, so sind wir berechtigt, den konkret entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Dies begrifft in erster Linie Insertionskosten, Wegekosten, sowie alle sonstigen Auslagen, die wir im Zusammenhang mit dem gescheiterten Vertag hatten, nämlich Telefonkosten, Kosten eines bei gezogenen Sachverständigen etc.

7.

Wir behalten uns ausdrücklich ein Tätigwerden für den anderen Vertragsteil vor. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind wir für unbestimmte Zeit beauftragt. Ein Widerruf kann nur schriftlich erfolgen.

8.

Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die vorliegende Vereinbarung.

9.

Unter Kaufleuten gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand unser Firmensitz. Ansonsten gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen.